Anmeldebedingungen
Anmeldebedingungen für Schulungen und Seminare im CVJM-Landesverband Kurhessen-Waldeck e.V.
Stand: 19.10.2018
1. Anmeldungen für die Schulung können nur mittels dafür vorgesehener Anmeldeformulare erfolgen. Der Teilnehmervertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldebestätigung zustande. Die Leistungen der Schulung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in unserer Ausschreibung.
Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Schulung/ des Seminars obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Zur Erfüllung dieser ist es notwendig, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) der Teilnehmenden erforderlich ist; Der Teilnehmende verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Freizeitpass mitzuteilen. Dieser wird dem Teilnehmenden spätestens mit dem Informationsbrief zugesandt.
2. Zahlungsbedingungen:
Die Schulungskosten laut Ausschreibung sind bis spätestens drei Wochen vor Schulungsbeginn unaufgefordert bar oder per Überweisung zu entrichten. Die Teilnahme an der Schulung ist nur möglich, wenn der volle Betrag bei uns eingegangen ist. Die Überweisung des Schulungsbetrages erfolgt auf folgendes Konto:
CVJM-Landesverband Kurhessen-Waldeck e.V.
IBAN: DE 79 5206 0410 0000 0004 26 BIC: GENODEF1EK1
Verwendung: Name der Schulung, Jahreszahl, Name d. Teilnehmers
4. Um- und Abmeldungen, können nur schriftlich erfolgen. Als Tag der Um- oder Abmeldung gilt der Posteingangsstempel.
5. Treten Sie von einer Schulung zurück, gleich aus welchen Gründen, werden grundsätzlich 10,- EUR für anfallende Organisationskosten einbehalten. Darüber hinaus müssen wir Ihnen bei einer Abmeldung folgende Ausfallkosten berechnen:
Bei Rücktritt zwischen dem 21. und 9. Tag vor Beginn der Veranstaltung sind 50 % und zwischen dem 8. Tag vor Beginn der Veranstaltung und dem Beginn der Veranstaltung sind 80 % des Veranstaltungspreises zu bezahlen. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung sind 90 % des Veranstaltungspreises zu zahlen.
Der Teilnehmer ist berechtigt, einen Ersatzreisenden zu stellen, der statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Für den Ersatzreisenden gilt maßgeblich, dass dieser den in der Ausschreibung angegebenen besonderen Teilnahmeerfordernissen genügen muss und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Wir empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
6. Rücktritt des Veranstalters vor Schulungsbeginn
Der Veranstalter kann vom Teilnehmervertrag zurücktreten
a) wenn der Anmeldende die Teilnehmerinformationen nicht beim Veranstalter einreicht.
b) bis eine Woche nach Erhalt der Teilnehmerinformationen, wenn für ihn erkennbar ist, dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für den betreffenden Teilnehmenden, die anderen Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist.
c) wenn der Anmeldende oder der/die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält.
Wird die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist der Veranstalter berechtigt, die Schulung bis drei Wochen vor Schulungsbeginn abzusagen. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
7. Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Ferienfreizeit können den Teilnehmervertrag kündigen und den Teilnehmenden auf dessen Kosten von der Schulung ausschließen, wenn der/die Teilnehmende die Durchführung der Schulung nachhaltig stört und erheblich gegen die Schulungsordnung verstößt.
8. Haftung
Die Haftung des Veranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt auf Schäden, die nicht Körperschäden sind, wenn der Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Haftung für selbstständige Unternehmungen, die nicht mit der Freizeitleitung abgesprochen wurden, übernimmt die Teilnehmerin / der Teilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigten.
Der/die Anmeldende/Teilnehmende nimmt zur Kenntnis, der Veranstalter, bzw. die Freizeitleitung für Unfälle und Schäden, die durch die Übertretung der Freizeitordnung, Eigenverschulden oder durch höhere Gewalt verursacht werden, keinerlei Haftung übernimmt. Er haftet ebenfalls nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des/der Teilnehmers/in verursacht werden.
9. Gewährleistungen
Wird die Schulung nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer nur dann gesetzliche Gewährleistungsrechte, wenn er es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel während der Freizeit dem Veranstalter anzuzeigen. Tritt ein Reisemangel auf, muss eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt werden.
10. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelnen Bestimmungen des Freizeitvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Dies gilt insbesondere für die Anmeldebedingungen.
Veranstalter:
CVJM-Landesverband Kurhessen-Waldeck e.V.
Oberste Gasse 24, 34117 Kassel